Die Benennung der KHS-Krone wurde aktualisiert:
Schweren Herzens müssen wir unseren diesjährigen Adventsbasar absagen. Die Gesundheit und der Schutz aller Menschen steht an erster Stelle, so möchten auch wir den bestmöglichen Beitrag dazu leisten, dass Sie gut durch diese Zeit kommen.
Unsere vielfältigen Produkte können Sie natürlich weiterhin erwerben. Als kulinarisches Trostpflaster, wärmender Seelenschmeichler oder für die ein oder andere Aufheiterung und Erhellung an den kürzer werdenden Tagen.
Laut Infektionsschutzverordnung vom 29.10.2020 gilt weiterhin, dass Kontakt zu anderen Menschen minimiert und auf einen Mindestabstand von 1,5m zu achten ist. Zur Umsetzung dessen werden ab dem 02.11.2020 alle Betriebe der Gastronomie und auch Freizeiteinrichtungen schließen.
Sowohl der Beschäftigungs- und Förderbereich als auch die Tagesstätte und der Werkstattbereich der Kaspar Hauser Stiftung bleiben geöffnet.
Die Regierung von Berlin stellt auf ihrer Webseite die aktuell gültigen Corona-Regelungen zur Verfügung.
Für Informationen zu den Änderungen, die ab dem 10. Oktober 2020 gelten, klicken Sie einfach hier.
In Leichter Sprache sind die Informationen hier verfügbar.
Weitere Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier.
Laut Beschluss 07/2020 vom 23.09.2020 der Berliner Vertragskommission Eingliederungshilfe ist die Begrenzung der Arbeitsplätze ab dem 01.10.2020 in den Werkstätten aufgehoben. Dieser Beschluss ist gültig bis zum 31.01.2021.
Die Schutz- und Hygieneregeln sowie die Einhaltung des Mindestabstandes bleiben bestehen und müssen weiterhin beachtet werden. Die Leistungen der Werkstätten werden daher „Corona bedingt“ in Einzelfällen modifiziert erbracht.
Laut der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung dürfen Werkstätten, Tages- und Tagesförderstätten für Menschen mit Assistenzbedarf bis einschließlich 30. September 2020 nicht vollumfänglich öffnen.
Innerhalb der Werkstatt ist die Nutzung der gleichzeitig genutzten Arbeitsplätze auf bis zu 90 % begrenzt.
Weiterhin gilt die Beachtung der Hygieneregeln, die Einhaltung des Mindestabstandes sowie die Zustimmung der Beschäftigten bei der Wiederaufnahme der Arbeit.
Die schrittweise Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen kann ausgeweitet werden:
50 Prozent der Plätze in den Werkstätten dürfen nun aktuell gleichzeitig genutzt werden. Ab dem 02.06.2020 gilt diese Neuerung des Senats.
Weiterhin gilt die Beachtung der Hygieneregeln und des Mindestabstandes sowie die Zustimmung der Beschäftigten, wenn sie die Arbeit wieder aufnehmen wollen.
Die aktuelle Eindämmungsverordnung finden Sie hier.
Aufgrund der Corona-Pandemie können wir Ihnen in diesem Jahr keinen Tag der offenen Tür anbieten.
Dennoch müssen Sie nicht darauf verzichten, unsere Arbeits- und Bildungsangebote kennen zu lernen.
„Es war wie nach einem langen Winter, wenn das Eis endlich aufbricht“, beschreibt Mathias Altmann, der Musiktherapeut der Kaspar Hauser Stiftung, die Atmosphäre, als er mit anderen Mitarbeiter*innen Konzerte vor begeistertem Publikum gab. Sie spielten am 7. Mai 2020 vor verschiedenen Wohnhäusern, in denen Menschen mit Assistenzbedarf u.a. auch der Kaspar Hauser Stiftung leben.
Nach einigen Wochen der ausschließlichen Notbetreuung, können wir in den Werkstätten ab dem 18. Mai 2020 einen Schritt in Richtung Normalität gehen.
Der Berliner Senat hat am 7. Mai beschlossen: „Werkstätten für Menschen mit Behinderung dürfen ab dem 18. Mai begrenzt öffnen“. Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier.