30 Jahre Benachteiligungsverbot / Entgeltsystem muss durch weitere Gesetzesänderungen verbessert werden
Am 30. Juni 1994 beschloss der Deutsche Bundestag, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Zum 30-jährigen Jubiläum dieses historischen Schrittes macht die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) darauf aufmerksam, dass auch heute Gesetzesänderungen notwendig sind, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Insbesondere die Einkommenssituation von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, muss nach Auffassung des Verbandes schnell verbessert werden.