Schreiben von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe - Die Kaspar Hauser Stiftung hat auch unterzeichnet.
Sehr geehrte Frau Senatorin Breitenbach,
Sehr geehrte Frau Senatorin Kalayci,
wir wenden uns heute aus Sorge um den Infektionsschutz von Menschen mit Behinderung direkt an Sie.
Trotz steigender Infektionszahlen und mitten in der dritten Welle wurden die Impfungen in der Eingliederungshilfe durch mobile Impfteams ausgesetzt. Somit hat ein Großteil der Menschen mit Behinderung, die Angebote der Eingliederungshilfe im Land Berlin wahrnehmen, immer noch kein Impfangebot erhalten!
Wir möchten Sie eindringlich daran erinnern, dass dieser Personenkreis der Prioritätsgruppe II der Coronavirus-Impfverordnung zugeordnet ist. Und dies zu Recht; es handelt sich um hoch vulnerable Personen mit zum Teil multiplen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Bereits Mitte Januar 2021 haben die Leistungserbringer auf Bitte der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Leistungsberechtigten und deren Angehörigen bzw. rechtliche Betreuer*innen über den baldigen Impfstart informiert und die Aufklärungsbögen und Einwilligungserklärungen verschickt.
Mitte Februar erhielten wir dann detaillierte Informationen zur Impfstrategie und wurden aufgefordert innerhalb von zwei Tagen Impforte für die Leistungsberechtigten zur Verfügung zu stellen, die dazu notwendige Infrastruktur zu organisieren und die impfbereiten Personen kurzfristig zu ermitteln. Trotz der kurzen Zeit und des damit verbundenen enormen Aufwandes haben wir alles möglich gemacht, in dem Glauben auf eine rasche Durchführung der Impfungen der Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe in unseren Angeboten erhalten.
Zum Start am 15.03.21 wurden die Impfungen nach nur knapp sechs Stunden wegen möglicher Risiken durch den Impfstoff AstraZeneca ausgesetzt. Die Erleichterung war groß, als eine Woche später die Impfungen wieder aufgenommen wurden.
Aber, während die Mitarbeitenden von Kitas und Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe einen Impfstoff frei wählen konnten, sollten die Menschen mit Behinderung weiter ausschließlich ein Impfangebot mit AstraZeneca erhalten. Wir wurden mit einer Vielzahl von Fragen und besorgten Rückmeldungen der Leistungsberechtigten und deren Angehörigen zu diesem Vakzin konfrontiert. Es ist nicht vermittelbar, warum sich u.a. Mitarbeitende der Leistungserbringer für einen anderen Impfstoff entscheiden können, den Menschen mit Behinderungen diese Wahlmöglichkeit aber nicht offeriert wird.
Vollständiger Text als PDF-Datei: