Die Beschäftigung in unseren Werkstätten ist ab dem 18. Mai 2020 schrittweise wieder erlaubt
Nach einigen Wochen der ausschließlichen Notbetreuung, können wir in den Werkstätten ab dem 18. Mai 2020 einen Schritt in Richtung Normalität gehen.
Der Berliner Senat hat am 7. Mai beschlossen: „Werkstätten für Menschen mit Behinderung dürfen ab dem 18. Mai begrenzt öffnen“. Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier.
Gemeinsam mit den Menschen mit Assistenzbedarf, den Mitarbeiter*innen der Wohnstätten und Wohngemeinschaften und den gesetzlichen Betreuern sowie den Angehörigen wird überlegt, wer ab der kommenden Woche wieder die Arbeit aufnehmen wird.
In Zusammenarbeit mit unserer Betriebsärztin haben wir ein Schutzkonzept für unsere Werkstätten und Wohnbereiche erarbeitet, um die Einhaltung der Hygieneregeln zu gewährleisten. Dazu informieren wir selbstverständlich, wenn Sie die Arbeit wieder beginnen. Sie stehen auch gerne allen Interessierten zur Einsichtnahme auf Nachfrage zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt:
• Es dürfen nur 35 Prozent der Plätze in den Werkstätten gleichzeitig genutzt werden.
• Alle Beschäftigten müssen selbst zustimmen, wenn sie die Arbeit wieder beginnen wollen.
Zur weiteren Klärung wird die Werkstatt in Kürze mit allen in Kontakt treten.
Der Beschäftigungs- und Förderbereich ist von dieser Verordnung nicht betroffen. Hier gilt weiterhin, dass unter gewissen Bedingungen eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!
Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Sozialdienst!