Die schrittweise Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen kann ausgeweitet werden:
50 Prozent der Plätze in den Werkstätten dürfen nun aktuell gleichzeitig genutzt werden. Ab dem 02.06.2020 gilt diese Neuerung des Senats.
Weiterhin gilt die Beachtung der Hygieneregeln und des Mindestabstandes sowie die Zustimmung der Beschäftigten, wenn sie die Arbeit wieder aufnehmen wollen.
Die aktuelle Eindämmungsverordnung finden Sie hier.
Wir freuen uns über diesen weiteren Schritt und auf das Wiedersehen!
Haben Sie noch Fragen? Bitten wenden Sie sich an den zuständigen Sozialdienst.