Laut Beschluss 07/2020 vom 23.09.2020 der Berliner Vertragskommission Eingliederungshilfe ist die Begrenzung der Arbeitsplätze ab dem 01.10.2020 in den Werkstätten aufgehoben. Dieser Beschluss ist gültig bis zum 31.01.2021.
Die Schutz- und Hygieneregeln sowie die Einhaltung des Mindestabstandes bleiben bestehen und müssen weiterhin beachtet werden. Die Leistungen der Werkstätten werden daher „Corona bedingt“ in Einzelfällen modifiziert erbracht.