Teil-Lockdown ab 02. November 2020
Laut Infektionsschutzverordnung vom 29.10.2020 gilt weiterhin, dass Kontakt zu anderen Menschen minimiert und auf einen Mindestabstand von 1,5m zu achten ist. Zur Umsetzung dessen werden ab dem 02.11.2020 alle Betriebe der Gastronomie und auch Freizeiteinrichtungen schließen.