Laut Infektionsschutzverordnung vom 29.10.2020 gilt weiterhin, dass Kontakt zu anderen Menschen minimiert und auf einen Mindestabstand von 1,5m zu achten ist. Zur Umsetzung dessen werden ab dem 02.11.2020 alle Betriebe der Gastronomie und auch Freizeiteinrichtungen schließen.
Sowohl der Beschäftigungs- und Förderbereich als auch die Tagesstätte und der Werkstattbereich der Kaspar Hauser Stiftung bleiben geöffnet.